Finanzen

Ausgeglichener Finanzhaushalt

Die Gemeinde Ettingen strebt einen gesunden und ausgeglichenen Finanzhaushalt an, wobei das Notwendige vom Wünschbaren klar unterschieden wird.

Steuersätze

werden von der Gemeindeversammlung jährlich beschlossen

Juristische Personen
Ertragssteuer50 %der Staatssteuer
Kapitalsteuer50 %der Staatssteuer
 
Natürliche Personen
Gemeindesteuer61.0 %der Staatssteuer
 
Kirchensteuern
römisch-katholisch siehe unter www.kathbl.ch
christ-katholisch siehe unter www.christkath.ch
evangelisch-reformiert siehe unter www.erkbl.ch
 
Feuerwehrpflichtersatz
ersatzpflichtiges Alter20 - 45ersatzpflichtig sind Frauen und Männer
Pflichtersatz0.35 %des steuerbaren Einkommens
   
   
 
Fälligkeiten
Fälligkeit der Staatssteuern30.09. 
Vergütungszins Staatssteuern siehe unter http://www.baselland.ch/Steuern.273545.0.html
Verzugszins Staatssteuern siehe unter http://www.baselland.ch/Steuern.273545.0.html
 
Fälligkeit der Gemeindesteuer31.10.netto
Verzugszins Gemeindesteuer4.75 %ab 01.11. des Steuerjahres
Vergütungszins Gemeindesteuern0.8 %bei Wegzug ins Ausland
Skonto0.1 %bis 30.04. des Steuerjahres
 


> Infos Steuerwesen (Kanton Basel-Landschaft)

Gebühren

werden von der Gemeindeversammlung jährlich beschlossen

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