Versorgungsregion Betreuung, Pflege und Alter (BPA) Leimental

 

Versorgungsregion Betreuung, Pflege und Alter Leimental

Per 1. Januar 2018 ist im Kanton Basel-Landschaft das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG, SGS 941) in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) abgelöst. Das APG macht den Gemeinden verbindliche Vorgaben, wie sie sich für die Bewältigung der Herausforderungen in den Themenbereichen Alter und Pflege zu organisieren haben. So müssen sie sich insbesondere zu Versorgungsregionen zusammenschliessen, ein Versorgungskonzept entwickeln und eine Informations- und Beratungsstelle einrichten. Hierfür haben die Gemeinden drei Jahre Zeit (bis zum 31.12.2020). Schliesslich müssen die Leistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern innerhalb von vier Jahren neu abgeschlossen werden (bis zum 31.12.2021).
Bereits im Juni 2017 haben die Gemeinderäte der Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil und Therwil im Grundsatz beschlossen, eine Versorgungsregion zu bilden und die Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes gemeinsam anzugehen. Dafür haben die genannten Gemeinden eine gemeinsame Projektorganisation aufgebaut, bestehend aus einer externen Projektleiterin, einer Projektarbeitsgruppe und einer Steuerungsgruppe. Mit Hilfe dieser Projektorganisation konnten folgende Grundlagen für die Versorgungsregion erarbeitet und durch die jeweiligen Gesamtgemeinderäte aller beteiligten Gemeinden beschlossen werden:
- Mission
- Übergeordnete Ziele
- Vertrag über die Versorgungsregion Alter
- Ausführungsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgungsregion Alter

Mission
Mit der Mission wird ausgedrückt, wofür sich die Gemeinden bei der Umsetzung des APG einsetzen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des APG haben alle Gemeinderäte der oben aufgeführten Gemeinden folgender Mission zugestimmt:
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Versorgungsregion werden in ihrer selbständigen Lebensweise und Selbstbestimmung unterstützt. Bei Bedarf können sie auf eine qualitativ gute Beratung, Betreuung und Pflege zählen. Die Angebote sind bekannt und niederschwellig zugänglich, wobei deren Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.

Übergeordnete Ziele
Für die fundierte Bearbeitung der Themenfelder im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des APG sind Leitlinien resp. übergeordnete Ziele erforderlich, welche immer wieder als Richtwert herangezogen werden können. Die Gemeinderäte der oben aufgeführten Gemeinden haben deshalb folgende übergeordneten Ziele beschlossen:
1. Wir orientieren uns an der Selbstbestimmung als hohen Wert. Im Zweifelsfall geht die Selbstbestimmung vor.
2. Die Angebote sollen bedarfsgerecht und der Bevölkerung bekannt sein (Transparenz und Information).
3. Der Bevölkerung wird eine funktionierende, ganzheitliche und qualitativ gute Versorgung angeboten, deren Angebote aufeinander abgestimmt sind.
4. Innerhalb der Versorgungsregion soll es keine unnötigen Doppelspurigkeiten geben und Synergien genutzt werden.
5. Es sollen ausreichende Mittel für die Qualität und Vielfalt der Angebote bereitgestellt werden.
6. Die Angebote müssen finanzierbar sein.
7. Es besteht Klarheit über die strukturellen und informellen Kompetenzen zwischen den Gemeinden und den Dienstleistern.
8. Die inhaltliche Kompetenz der Gemeinden soll gestärkt werden.

Vertrag über die Versorgungsregion Alter
Als bisher aktuellstes Ergebnis hat die Projektorganisation den Vertrag über die Versorgungsregion Alter sowie die dazugehörige Ausführungsvereinbarung erarbeitet und durch die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden beschliessen lassen. Dass die Gemeinden sich auf eine vertragliche Lösung und nicht auf eine gesetzlich ebenfalls vorgesehene Alternative (gemeinsame Amtsstelle oder Zweckverband) einigten, hat folgende Gründe:
- Ein Zweckverband wird als zu starr betrachtet.
- Die Kombination Vertrag und Ausführungsvereinbarung ermöglicht eine stufengerechte Regulierung (Wesentliches im Vertrag, Details in der Ausführungsvereinbarung). Dies ist v.a. deshalb wichtig, weil der Vertrag durch die Gemeindeversammlungen beschlossen werden muss.
- Eine vertragliche Lösung bietet die grösstmögliche Flexibilität und einfache Erweiterbarkeit.

Beim vorliegenden Vertragsentwurf handelt es sich um einen solchen mit reglementswesentlichem Inhalt, weshalb vorgesehen ist, diesen im Jahr 2020 den Frühjahrs-Gemeindeversammlungen der beteiligten Gemeinden zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Die Gemeinderäte haben sich darauf verständigt, den Vertrag über die Versorgungsregion Alter sowie die dazugehörige Ausführungsvereinbarung vor den Beschlussfassungen durch die Gemeindeversammlungen bei den bisherigen Leistungserbringern in Vernehmlassung zu geben. Den nach der Vernehmlassung bereinigten Entwurf des Vertrags über die Versorgungsregion Betreuung, Pflege und Alter Leimental können Sie hier einsehen.

Der nach der Vernehmlassung nun vorliegende Vertrag wurde anlässlich zweier Informationsveranstaltungen einerseits den in der Region aktiven Leistungserbringern sowie den politischen Parteien und andererseits der interessierten Bevölkerung aus den aktuell fünf partizipierenden Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil und Therwil vorgestellt. Die entsprechende Präsentation können Sie hier einsehen.
 

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