Ersatzwahl Gemeinderat
Stille Wahl und Widerruf Urnenwahl
Im BiBo vom 7. November 2024 informierte der Gemeinderat Ettingen darüber, dass Herr Michael Bächli als Mitglied des Gemeinderates per 28. Oktober 2024 zurückgetreten ist und rief dazu auf, die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Gemeinderates bis spätestens 9. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Ettingen einzureichen.
Der Gemeinderat Ettingen hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 festgestellt, dass 1 Wahlvorschlag eingegangen ist. Für die Erklärung der Stillen Wahl sowie für den Widerruf der Urnenwahl ist bei Wahlen des Gemeinderates die Geschäftsprüfungskommission (GPK) in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz zuständig (§ 30 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte).
Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 die Stille Wahl von Herrn Thomas Aegerter, Schaienrain 6, 4107 Ettingen, erklärt, sowie den Widerruf der auf den 9. Februar 2025 angesetzten Urnenwahl vorgenommen. Der Amtsantritt von Herrn Aegerter erfolgt am 20. Januar 2025 und die laufende Amtsperiode dauert bis zum 30. Juni 2028.
Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Bei Fragen zum Wahlverfahren stehen Ihnen die Zentralen Dienste, Frau Amanda Mendelin, unter Tel.-Nr. 061 726 89 54, gerne zur Verfügung.
Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission