Fälligkeit der Gemeindesteuern 2025

bis zum 31. Oktober des Steuerjahres

Die Gemeindesteuern 2025 werden am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig. Wir empfehlen Ihnen, sich am errechneten Betrag der provisorischen Veranlagung «Steuerrechnung 2025» zu orientieren und diesen zu bezahlen. Sie vermeiden durch die fristgerechte Zahlung allfällige Verzugszinsen von 5.5 % p.a.

Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen

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