Gemeindewahlen 2024

Richtlinien BiBo-Publikationen

Es gelten für die Gemeindewahlen 2024 folgende Richtlinien zu den Publikationen auf den Ettinger Seiten im Birsigtal-Boten:

  1. Jeweils ab der 5. Woche vor einer jeden Gemeindewahl erscheint im Birsigtal-Boten unmittelbar im Anschluss an die üblichen Gemeindeseiten mit den amtlichen Mitteilungen jeweils eine oder mehrere Ettinger Wahlseite(n) (je nach Bedarf) zu den Gemeindewahlen.
  2. Beiträge der Parteien sowie Leserbriefe mit eindeutigem Bezug auf die Gemeindewahlen erscheinen ausnahmslos auf dieser Seite. Leserbriefe und Parteibeiträge zu anderen Belangen erscheinen auf den gewöhnlichen Gemeindeseiten.
  3. Sollten die eingereichten Beiträge nicht für eine ganze Wahlseite ausreichen, werden sie auf den gewöhnlichen Gemeindeseiten veröffentlicht.
  4. Für sämtliche Beiträge (Vorstellung der Kandidaten, Parteibeiträge, Leserbriefe) stehen generell 1250 Zeichen inklusive Leerzeichen und Passfoto im Umfang von 250 Zeichen zur Verfügung. Zu lange Beiträge werden von der Redaktion mit der Bitte um Kürzung retourniert.
  5. Die Redaktion achtet bei der Auswahl aller Beiträge für die Wahlseite auf einen ausgeglichenen Mix der verschiedenen Parteien.
  6. Inserate können auf Wunsch auf der Wahlseite platziert werden, dürfen aber den Beiträgen zu den Wahlen nicht vorgezogen werden.
  7. Die Wahlseite(n) erscheint letztmals in der Woche vor den Wahlen.
  8. Redaktionsschluss ist jeweils Montagmittag, 12 Uhr.

Die Gemeindeverwaltung Ettingen wünscht allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg bei den Wahlen und dankt für deren Engagement im Dienste der Gemeinde.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste

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