Gesamterneuerungswahl der Sozialhilfebehörde

Anordnung einer Urnenwahl

Die aktuelle Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet am 31. Dezember 2024. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl der Sozialhilfebehörde hat der Gemeinderat deshalb die Urnenwahl für die Wahl der Mitglieder der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 angeordnet. Diese Urnenwahl findet am 22. September 2024 statt.

Die Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Die Stille Wahl ist zulässig. Entsprechende Wahlvorschläge können bis am Montag, 22. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Eine allfällige Nachwahl findet am 24. November 2024 statt.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste

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