Gesamterneuerungswahl der Sozialhilfebehörde

Nichtzustandekommen Stille Wahl / Information zum Wahlprozedere

Die aktuelle Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet am 31. Dezember 2024. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahl der Sozialhilfebehörde hat der Gemeinderat deshalb die Urnenwahl für die Wahl der Mitglieder der Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 angeordnet. Diese Urnenwahl findet am 22. September 2024 statt.

Die Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Für diese Wahl konnten bis am Montag, 22. Juli 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wahlvorschläge eingereicht werden.

Bei der Gemeindeverwaltung sind für die Wahl der Sozialhilfebehörde 5 Wahlvorschläge für 4 Sitze eingereicht worden, was bedeutet, dass keine Stille Wahl zustanden gekommen ist. Für die Urnenwahl organisiert die Gemeindeverwaltung einen Wahlprospektversand. Das Einpacken für diesen Wahlprospektversand wird vom IBS Mattenheim Ettingen unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

  • Die Kandidierenden werden gebeten, ihre Wahlprospekte bis am Montag, 12. August 2024 dem IBS Mattenheim, Brühlmattweg 1, 4107 Ettingen, zu liefern. Das IBS Mattenheim ist wie folgt geöffnet:
    MO/DI/DO/FR:      09.00 - 16.00 Uhr
    MI:                           09.00 - 12.00 Uhr
    Termine ausserhalb der Anwesenheitszeiten können direkt mit Frau Karin Prétôt unter der Nummer 061 721 08 70 vereinbart werden.
  • Anzahl Wahlprospekte: 2'800 (bitte genaue Anzahl liefern).
  • Die Wahlprospekte müssen in ein B5 Kuvert passen.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Kandidierenden, die Wahlprospekte pünktlich bis spätestens Montag, 12. August 2024, 11.00 Uhr, beim IBS Mattenheim abzuliefern. Zu spät erfolgte Lieferungen können nicht berücksichtigt werden.

Des Weiteren haben die Kandidierenden die Möglichkeit, sich in den Ausgaben des BiBo ab dem 22. August 2024 bis 19. September 2024 ihrer Wählerschaft vorzustellen (mit Portraitfoto, Textumfang inkl. Leerzeichen maximal 1‘500 Zeichen). Die Kandidierenden sind gebeten, entsprechende Eingaben direkt an den BiBo (redaktion (at) bibo.ch) zu senden.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste

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