Hundehaltung
Leinen- und Kotaufnahmepflicht
Hunde sind treue Begleiter und bereichern unseren Alltag. Damit das Zusammenleben von Mensch, Tier und Natur im Dorf und in der Umgebung reibungslos funktioniert, möchten wir an zwei zentrale Pflichten erinnern, die im Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Ettingen gesetzlich geregelt sind:
Leinenpflicht
- Im ganzen Siedlungsgebiet: Hunde sind im Dorfgebiet jederzeit an der Leine zu führen. Das freie Laufenlassen von Hunden ist nicht gestattet.
- In Wald- und Naturschutzgebieten: Es gilt das ganze Jahr über eine Leinenpflicht.
Pflicht zur Aufnahme und Entsorgung von Hundekot
- Aufnahme- und Entsorgungspflicht: Jede Halterin und jeder Halter ist verpflichtet, den Kot ihres Hundes auf öffentlichem Grund (Strassen, Trottoirs, Wegen, Pärken) sowie auf landwirtschaftlichen Flächen (Wiesen, Äcker, Weiden) unverzüglich aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.
- Gefahr für Nutztiere: Hundekot im Futtergras stellt insbesondere für Kühe eine erhebliche Gefahr dar. Über verunreinigtes Futtergras können Krankheitserreger übertragen werden, die bei trächtigen Kühen Fehlgeburten verursachen können. Bitte nehmen Sie den Kot auch auf scheinbar ungenutzten Wiesen immer auf.
- Kein Plastik in der Natur: Auch das Liegenlassen von gefüllten Hundekotsäcken am Wegrand oder im Gebüsch ist verboten. Sie sind ordnungsgemäss zu entsorgen.
Widerhandlungen können gestützt auf die geltenden Bestimmungen mit einer Busse geahndet werden.
Die Gemeinde Ettingen dankt allen Hundehalterinnen und Hundehalter, welche diese Regeln bereits vorbildlich umsetzen und damit zu einem sauberen Dorf und einem respektvollen Miteinander beitragen.
Werkhof