Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit

zwischen 1. April bis 31. Juli

Im Zeitraum zwischen 1. April bis 31. Juli gilt eine kantonale Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern. Hundehalterinnen und Hundehalter werden aufgefordert, besonders Rücksicht auf die scheuen und empfindlichen Tiere zu nehmen. Auch auf Wiesen und bei Hecken im Offenland sind Wildtiere anzutreffen. Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden. Werden Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel angetroffen, so sind diese auf keinen Fall anzufassen und unbedingt an Ort zu belassen. Meist sind die Elterntiere in unmittelbarer Nähe oder haben ihr Jungtier nur kurzzeitig zur Nahrungsaufnahme verlassen. Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob das angetroffene Jungtier verwaist ist, so sollte der Jagdaufseher verständigt werden.

Zudem weist die Gemeindepolizei darauf hin, dass auch innerhalb des Siedlungsgebietes eine generelle Leinenpflicht für Hunde gilt.

Gemeindeverwaltung, Gemeindepolizei

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