Schulrat der Primarschule und des Kindergartens

teilweise Stille Wahl

Die Erneuerungswahl für den Schulrat der Primarschule und des Kindergartens wurde bei der Jahresplanung auf den 9. Juni 2024 sowie die Nachwahl auf den 30. Juni 2024 angesetzt.

Im Vorfeld dieser Urnenwahl konnten bis Montag, 8. April 2024, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung Wahlvorschläge eingereicht werden. Bei der Gemeinde­verwaltung sind für die Wahl des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens innerhalb dieser Frist 5 Wahlvorschläge eingereicht worden.

Nachdem die Zahl der Vorgeschlagenen (5) nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden (6), kann gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl widerrufen, die Vorgeschlagenen als gewählt erklären und die Namen der Gewählten mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit veröffentlichen. Für den restlichen Sitz (1) hat gemäss § 30 Abs. 4bis des Gesetzes über die politischen Rechte eine Nachwahl stattzufinden. Diese findet am 30. Juni 2024 statt.

Dementsprechend erkennt der Gemeinderat:

  1. Als Mitglieder des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens Ettingen für die Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 werden als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
    - Herr Markus Werder, Fürstensteinstrasse 53, 4107 Ettingen
    - Herr Urs Häusler, Flühbergweg 31, 4107 Ettingen
    - Frau Mireille Frabotta, Neubergliweg 9, 4107 Ettingen
    - Frau Marina Monteleone, Hauptstrasse 21, 4107 Ettingen
    - Frau Corinne Walliser-Bilgischer, Nonnenmattstrasse 25, 4107 Ettingen
  2. Die auf den 9. Juni 2024 angesetzte Urnenwahl des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens wird widerrufen.
  3. Die bereits auf den 30. Juni 2024 angeordnete Urnenwahl (Nachwahl) des Schulrats der Primarschule und des Kindergartens wird für einen Sitz durchgeführt. Dazu besteht die Möglichkeit zur Stillen Wahl bis am Montag, 17. Juni 2024, 12.00 Uhr.
  4. Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).

Wir gratulieren den fünf Gewählten herzlich zur Wahl und wünschen ihnen in ihrem Amt als Schulräte der Primarschule und des Kindergartens viel Erfolg und gutes Gelingen.

Gemeinderat

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