Skonto, Vergütungs- und Verzugszins

für das Steuerjahr 2025

Für das Steuerjahr 2025 hat der Gemeinderat, gestützt auf § 6 Abs. 1 und Abs. 3 des Reglements über die Erhebung der Gemeindesteuern, den Skonto, den Vergütungs- und den Verzugszins wie folgt festgelegt:

  • Skonto                            0.10 %
  • Vergütungszins             0.20 %
  • Verzugszins                   5.50 %

Der Gemeinderat hat sich bei der Festlegung an der vom Regierungsrat BL für die Staatssteuer festgelegten Regelung orientiert.

Gemeinderat

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