Skonto, Vergütungs- und Verzugszins
für das Steuerjahr 2025
Für das Steuerjahr 2025 hat der Gemeinderat, gestützt auf § 6 Abs. 1 und Abs. 3 des Reglements über die Erhebung der Gemeindesteuern, den Skonto, den Vergütungs- und den Verzugszins wie folgt festgelegt:
- Skonto 0.10 %
- Vergütungszins 0.20 %
- Verzugszins 5.50 %
Der Gemeinderat hat sich bei der Festlegung an der vom Regierungsrat BL für die Staatssteuer festgelegten Regelung orientiert.
Gemeinderat