Wichtige Änderung bei den FEB-Subventionen und Beiträgen an die Unterrichtskosten der Musikschule Leimental (MSL)

ab dem Schuljahr 2027/2028

Ab dem Schuljahr 2027/2028 gelten neue Vorgaben für die Berechnung und Bewilligung von FEB-Subventionen sowie Gemeindebeiträge an die Unterrichtskosten der Musikschule Leimental (MSL). Diese Änderungen betreffen insbesondere Eltern, die getrennt leben.
Neu wird bei der Prüfung eines Gesuchs berücksichtigt, ob Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt und geltend gemacht werden. Ziel dieser Änderung ist eine faire und einheitliche Berechnung der finanziellen Situation.

Personen, die getrennt vom Vater oder der Mutter ihres Kindes leben, müssen künftig einen Nachweis über bestehende Unterhaltszahlungen einreichen.
Falls aktuell keine Unterhaltszahlungen geleistet werden, sind die gesuchstellenden Personen verpflichtet, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit mögliche Unterhaltsansprüche geprüft und eingefordert werden. Dies bedeutet insbesondere:

Die eingeleiteten Schritte beziehungsweise die entsprechenden Nachweise müssen zusammen mit dem Antrag auf FEB-Subventionen eingereicht werden.

Bitte beachten Sie:
Wenn weder die entsprechenden Nachweise eingereicht noch Schritte zur Regelung oder Einforderung des Unterhalts unternommen werden, können Gesuche auf FEB-Subventionen ab dem Schuljahr 2027/2028 nicht abschliessend geprüft werden, was zu einer Ablehnung führt. Erst nach Einreichung der geforderten Nachweise können allfällige Subventionsansprüche geltend gemacht und final geprüft werden.

Wir empfehlen betroffenen Personen, sich frühzeitig über die benötigten Unterlagen und Verfahren zu informieren, damit es bei der Prüfung des Gesuchs nicht zu Verzögerungen oder Ablehnungen kommt.

Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen

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