Nachtparking

Information

Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt dauerparkierte Motorfahrzeuge - teilweise über mehrere Wochen ohne Bewegung - auf den Ettinger Strassen festgestellt wurden, hat der Gemeinderat auf Empfehlung der Verkehrskommission die Einführung eines gebührenpflichtigen Nachtparkregimes beschlossen und das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund ausgearbeitet. Dieses Reglement wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 angenommen und trat per 1. Januar 2022 in Kraft.

Ziel der Nachtparkgebühr
Das neue Reglement hat zum Ziel, die Parkplatzsituation in Ettingen zu verbessern, indem die Gebührenpflicht dazu führt, dass vermehrt private Parkplätze genutzt werden. Von der Gebührenpflicht nicht betroffen sind gelegentlich bzw. unregel­mässig abgestellte Fahrzeuge (z.B. Besuch). Die generierten Gebühreneinnahmen werden das Budget für den Strassenunterhalt (Strassenmarkierungen, Signalisa­tionen, Belagserneuerungen, etc.) entlasten.

Kontrollschilderfassung und Gebührenerhebung
Für das regelmässige Parkieren über Nacht von 24.00 bis 07.00 Uhr ist eine Gebühr in Höhe von monatlich CHF 30.00 zu entrichten. Regelmässig parkiert, wer sein Fahrzeug mehr als zweimal pro Woche über einen Zeitraum von mehr als einen Monat nachts auf öffentlichem Grund abstellt. Zwecks Bestimmung der Gebühren­pflichtigen werden regelmässige nächtliche Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden die Kontrollschilder der auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellten Motorfahrzeuge erfasst und abgeglichen. Werden hierbei Fahrzeuge regelmässig festgestellt, erhalten die Fahrzeughaltenden automatisch von der Gemeindeverwaltung die Gebührenrechnung zugestellt, wobei die Gebühren ab der ersten Kontrollsichtung erhoben werden. Die Gebühr wird dabei für sechs Monate im Voraus jeweils auf den 1. Januar bzw. auf den 1. Juli erhoben. Wer die Nachtparkgebühren nicht entrichten möchte, ist angehalten, sein Fahrzeug auf Privatgrund abzustellen. Die Kontrolltätigkeit wird zu Beginn des Jahres 2022 aufgenommen und die ersten Gebührenrechnungen werden voraussichtlich im März 2022 versendet. Wird das Nachtparking innerhalb der im Voraus bezahlten Dauer nicht mehr benötigt und bei den Einwohnerdiensten abgemeldet, wird die bereits entrichtete Gebühr ab dem Folgemonat anteilmässig und zinslos zurückerstattet. Wurde das Motorfahrzeug nachweislich während mindestens einem Monat nicht auf öffentlichem Grund parkiert, werden bereits entrichtete Gebühren auf schriftliches Gesuch hin zinslos zurückerstattet. Dabei werden nur ganze Monate berücksichtigt. Für die Abmeldung von Nachtparkgebühren sowie für das Geltendmachen von Rückerstattungen sind die Einwohnerdienste zuständig.

Das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund finden Sie hier.
Die Verordnung zum Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund finden Sie hier.
 

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