Ihr Browser ist veraltet.
Die Seite wird in diesem Browser nicht optimal dargestellt. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und den besten Komfort auf dieser Seite.
Kontakt
Jede Gemeinde bestimmt mindestens eine Person für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen (Wohnungsexperte bzw. -expertin). Der Wohnungsexperte bzw. die Wohnungsexpertin nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjekts auf. Er bzw. sie kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Gemeinde kann für die Inanspruchnahme für Beweisaufnahmen ein Gebührenreglement erlassen (§ 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen, SGS 223).
In Ettingen amtet folgende Person als Wohnungsexperte:
Herr Dominic Andres, 061 721 40 65, mail (at) andresarchitekten.ch
Siehe auch:
Verordnung über den Wohnungsexperten bzw. die Wohnungsexpertin
Die Seite wird in diesem Browser nicht optimal dargestellt. Aktualisieren Sie Ihren Browser für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und den besten Komfort auf dieser Seite.