Wohnungsexperte

Kontakt

Jede Gemeinde bestimmt mindestens eine Person für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen (Wohnungsexperte bzw. -expertin). Der Wohnungsexperte bzw. die Wohnungsexpertin nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjekts auf. Er bzw. sie kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden. Die Gemeinde kann für die Inanspruchnahme für Beweisaufnahmen ein Gebührenreglement erlassen. (§ 20 des Gesetzes über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen, SGS 223)

In Ettingen amten folgende Personen als Wohnungsexperte:
Herr Dominic Andres, 061 721 40 65, mail (at) andresarchitekten.ch
Stellvertretung:
Herr Jörg Linder, Gemeindepolizei Ettingen, 061 726 89 74, joerg.linder (at) ettingen.ch

Siehe auch:
Verordnung über den Wohnungsexperten bzw. die Wohnungsexpertin

 

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