Aufhebung von Gräbern

per Ende Februar 2025

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von mindestens 20 Jahren werden auf dem Friedhof Ettingen die Erdeinzelgräber, Urnenerdgräber und Urnenwandgräber der bis und mit 2005 vorgenommenen Erstbestattungen im März 2025 aufgehoben.

Die Angehörigen werden gebeten, Grabmale und Pflanzen bis spätestens Ende Februar 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist erlaubt sich die Gemeinde, über das verbliebene Grabmal und die Pflanzen entschädigungslos zu verfügen. Die Angehörigen, soweit bekannt, wurden schriftlich informiert.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter Werkhof, Herr Marcel Huber, Telefon 061 721 50 73 oder per E-Mail werkhof (at) ettingen.ch gerne zur Verfügung.

Werkhof

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