Heizperiode 2024/2025

neue Administration über die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle BL

Die Heizperiode 2024/2025 beginnt und damit auch die Zeit der Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlagen.

Ölfeuerungsanlagen müssen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) entsprechend alle 2 Jahre kontrolliert werden. Gasfeuerungen müssen alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden. Gemäss der LRV müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW) alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.

Die Gemeinde Ettingen hat die Koordination der Öl- und Gasfeuerungskontrolle sowie Holzfeuerungskontrolle ab dieser Heizperiode an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) delegiert.

Die GFK weist die Anlagenbetreiber mit einer Aufforderung auf die Kontrolle hin und stellt für die Kontrolle eine Liste mit möglichen Kontrolleuren bereit. Daraufhin können die Anlagenbetreiber die Kontrollperson frei wählen. Bei Fragen können Sie sich direkt an die GFK (www.gfkbl.ch / E-Mail: info (at) gfkbl.ch) wenden.

Weitere Details finden Sie ebenfalls im Reglement über die Feuerungskontrolle der Gemeinde Ettingen, welches über die Gemeinde-Homepage (www.ettingen.ch → Verwaltung → Reglemente) abrufbar ist.

Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau

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