Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Ettingen

Anordnung einer Urnenwahl

Herr Michael Bächli hat dem Gemeinderat seinen Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates Ettingen per 28. Oktober 2024 mitgeteilt.

Aufgrund des Rücktritts von Michael Bächli übernimmt gemäss GR-Beschluss vom 27. Mai 2024 Ressortverteilung - Funktionszuweisungen per 1. Juli 2024 Gemeinderat Christian Lischer die Ressorts Finanzen und Informatik.

Für den freigewordenen Sitz als Gemeinderat können alle Personen, die in Ettingen stimm- und wahlberechtigt sind, gewählt werden. Interessierte Personen wenden sich bei Fragen zu den Aufgaben und der Arbeitsweise des Gemeinderats Ettingen bitte an die Gemeindepräsidentin, Frau Sibylle Muntwiler, sibylle.muntwiler (at) ettingen.ch, Tel. 079 515 01 04.

Gemäss Gemeindeordnung findet die Wahl nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) statt. Die Stille Wahl (die Zahl der Vorgeschlagenen ist gleich gross wie die Zahl der zu Wählenden) ist zulässig. Die Urnenwahl ist für den 9. Februar 2025 vorgesehen.

Stille Wahl: Wahlvorschläge und Fristen

  • Zur Ermöglichung einer Stillen Wahl können bei der Gemeindeverwaltung Ettingen bis zum 62. Tag vor dem Wahltag (Montag, 9. Dezember 2024, 12.00 Uhr) Wahlvorschläge eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage des Kantons (www.bl.ch → Organisation → Besondere Behörden → Landeskanzlei → Politische Rechte → Wahlen → Wahlvorbereitungen) heruntergeladen werden.
  • Wenn am 41. Tag vor dem Wahltag die Zahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist, wie die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz (Geschäftsprüfungskommission) die Urnenwahl, erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt und veröffentlicht den Namen der/des Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Die/der Vorgeschlagene ist mit ihrem/seinem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatorte zu bezeichnen (Formulare "Majorz Wahlvorschläge Deckblatt" und "Majorz Wahlvorschläge").
  • Der Wahlvorschlag muss die unterschriftliche Zustimmung der/des Vorgeschlagenen zu ihrer/seiner Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden (Formular "Majorz Wahlvorschläge").
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in Ettingen wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages die Unterschrift nicht zurückziehen (Formular "Majorz Wahlvorschläge Unterzeichnendenliste").

Kommt keine Stille Wahl zustande, erfolgt am 9. Februar 2025 eine Urnenwahl nach dem Majorzverfahren.

Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste

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